DIE NOTARKANZLEI ÜBER DEN DÄCHERN ULMS

Notar Kai Biedermann und Notar Jochen Bigga üben seit dem 01.01.2024 das Amt des Notars in Ulm in einer gemeinsamen Sozietät aus. 

Wir sind in unseren beiden Geschäftsstellen in der Bahnhofstraße 1 (Notar Biedermann) und Bahnhofstraße 17 (Notar Bigga) für Sie da.


Wir bieten Ihnen umfassende Betreuung in allen Bereichen des Notariats. Unsere Kernkompetenzen umfassen die Beratung und notarielle Beurkundung im Bereich Immobilienrecht, sowohl für Privatpersonen als auch für Bauträger, Projektentwickler und gewerbliche Kunden. Neben Kaufverträgen entwerfen wir auch Schenkungs- und Übertragungsverträge sowie Teilungserklärungen.

Ebenso sind wir im Gesellschaftsrecht tätig, einschließlich Unternehmensgründungen, M&A, Einbringungen und Umstrukturierungen.

Wir beraten auch im Familien-, Erb- und Eherecht. Wir erstellen General- und Vorsorgevollmachten, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Erbverträge, Testamente und Nachlassauseinandersetzungen. 

Die individuelle, vertrauenswürdige Beratung und Betreuung unserer Mandantinnen und Mandanten ist unser oberstes Ziel.

Wir zeichnen uns durch eine praxis- und serviceorientierte Arbeitsweise aus. Ganz gleich, ob Sie Privatperson, Gründer oder etablierter Unternehmer sind – Ihr Anliegen ist bei uns in sicheren Händen!

NOTAR

KAI BIEDERMANN


Notar Kai Biedermann ist Volljurist mit Befähigung zum Richteramt. Er war langjährig als Rechtsanwalt und Notar in Ulm tätig. 

Seit 01. Januar 2024 ist er Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung und übt sein Amt in Sozietät mit seinem Notarkollegen Jochen Bigga aus.

NOTAR

JOCHEN BIGGA


Notar Jochen Bigga ist Volljurist mit Befähigung zum Richteramt und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth). 

Seit 01. Januar 2024 übt Notar Bigga sein Amt in Sozietät mit seinem Notarkollegen Kai Biedermann aus.


Terminanfrage

UNSERE LEISTUNGEN

Beispielhafter Ablauf

1Auftragserteilung
Sobald Sie den Notar mit der Vorbereitung der Beurkundung beauftragen, beginnt der Prozess. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abbruch des Verfahrens mit Kosten verbunden. Solange der Notar keinen Entwurf erstellt hat, sind die Gebühren deutlich geringer als nach Erstellung und Versendung eines Entwurfes. Teilen Sie uns mit, was beurkundet werden muss. Sie müssen keine rechtlichen Angaben machen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns in eigenen Worten mitteilen, was Sie lösen oder erreichen wollen. Die Form ist Sache von uns. Wenn eine Partei nicht gut genug Deutsch spricht, teilen Sie uns dies bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Zum Termin muss dann ein Übersetzer hinzugezogen werden. In manchen Fällen muss das Dokument auch schriftlich übersetzt werden. Beides erfordert zusätzliche Zeit.
2Entwurfserstellung
Der Notar erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Denken Sie daran, dass ein Notar nur Informationen in einem Entwurf berücksichtigen kann, die Sie oder die andere Partei ihm zur Verfügung stellen. Wenn Sie dem Notar Informationen (absichtlich oder nicht absichtlich) vorenthalten, wird der Entwurf Ihrer Situation nicht vollständig gerecht.
3Entwurfsübersendung
In der Regel schickt Ihnen ein Notar einen Entwurf, damit Sie sich auf ihren Termin vorbereiten, eventuelle Lücken ausfüllen und eventuell noch vorhandene Ungenauigkeiten korrigieren können. Sobald der Notar den Entwurf verschickt hat, sind die Kosten für die Beendigung des Verfahrens erhöht. Sollten Sie Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin dem Notar mit. Der Notar hat dann genügend Zeit, Änderungen und Ergänzungen zu prüfen und einzufügen. Und er kann den überarbeiteten oder ergänzten Entwurf vor der Beurkundung erneut an alle relevanten Personen zur Überprüfung senden. Teilen Sie deshalb ihre Änderungswünsche so früh wie möglich mit, um auch den anderen Beteiligten genügend Zeit zur Überprüfung des Entwurfes bei Änderungen zu geben.
4Beurkundungsverhandlung
Nachdem sich die Beteiligten und der Notar auf den Urkundentext geeinigt haben, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden. Der Termin beginnt mit der Feststellung der Personalien. Bringen Sie also bitte gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) mit. Wenn Sie noch weitere Dokumente mitbringen müssen, teilen wir ihnen dies im Normalfall mit. Es schadet aber nicht, wenn Sie mehr Unterlagen als benötigt dabeihaben. Sofern wir von Ihnen amtliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamente und Gerichtsakten, notarielle Urkunden) benötigen, benötigen wir in der Regel das Original, manchmal reichen auch beglaubigte Kopien. Eine einfache normale Kopie reicht oft nicht aus. Der Notar liest Ihnen den vollständigen Text der Urkunde vor und stellt Ihnen alle Anlagen (z.B. Pläne) zur Ansicht zur Verfügung. Das Vorlesen des Vertrages mag etwas altmodisch erscheinen, stellt aber sicher, dass alle Beteiligten den vollständigen Vertragstext mindestens einmal gehört haben. Auch kann der Notar den Inhalt der Urkunde beim Vorlesen besser prüfen. Sie werden überrascht sein, wie viele Ungereimtheiten Ihnen erst beim Vorlesen auffallen. Während des Termins erläutert Ihnen der Notar den Inhalt der Urkunde. Stellen Sie im Termin alle Fragen, die ihnen auf dem Herzen liegen. Im Termin aufkommende Fragen lassen sich in den meisten Fällen schnell im Termin klären. Wenn Sie nach dem Vorlesen der Urkunde und dem Klären Ihrer Fragen mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, unterschreiben Sie diese. Anschließend unterschreibt auch der Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.
5Ausfertigungen und Abschriften
Der Notar bringt auf dem Originaldokument sein Siegel an. Die Abschriften werden dann vom Original abgefertigt. Diese Kopien können als beglaubigte Kopien oder einfache Kopien erstellt werden. Jeder Beteiligte erhält die vorgesehenen Ausfertigungen oder Abschriften übersandt. Gleichzeitig bekommen Sie normalerweise auch unsere Rechnung.
6Vollzug der Urkunde
Im Anschluss an den Termin vollzieht der Notar die Urkunde, d. h. er führt die gewünschten rechtlichen Veränderungen herbei. Manchmal erfordert die Urkunde, dass der Notar Verzichtserklärungen, Vorkaufsrechtsbescheide und andere Dokumente einholt, um die Urkunde ordnungsgemäß abzuwickeln.
7Betreuende Tätigkeiten
Dem Notar obliegt ferner die Überwachung bestimmter Tätigkeiten, teilweise auch als Treuhänder. Beispielsweise informiert er den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises.
8Antragstellung
Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister werden vom Notar auf der Grundlage einer Urkunde eingereicht. In der Urkunde wird dem Notar hierzu eine Vollmacht erteilt oder er ist gemäß der gesetzlichen Bestimmmungen antragsbefugt.
9Abschluss
Wenn die Urkunde endgültig abgewickelt und der gewünschte Erfolg eingetreten ist, informiert Sie der Notar noch einmal abschließend.

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